Die Situation der deutschen Genealogie am Beginn des 21. Jahrhunderts

 

Genealogie im 21. Jahrhundert kann nicht lediglich die Fortsetzung der Familiengeschichtsforschung des 19. Jahrhunderts mit anderen Mitteln sein. Es ist wichtig, Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, die möglicherweise zu einer grundsätzlichen Veränderung der Genealogie in Deutschland führen könnten. Vor allem drei Aspekte sind relevant:

  • Die auf einer gesicherten Quellenlage beruhende Forschungssituation in Deutschland vor dem zweiten Weltkrieg, die die Aufstellung weitgehend lückenloser Stammbäume und Vorfahrenlisten ermöglichte, gehört in mehreren Aspekten der Vergangenheit an. Die Quellenverluste durch den zweiten Weltkrieg, vor allem in den ehemaligen deutschen Ostgebieten, betreffen vornehmlich das 19. und die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, während die älteren Quellen oft verfilmt oder sichergestellt worden sind. In diesen Fällen wird es häufig nicht mehr möglich sein, sichere Stammlinien aufzustellen, obwohl sich genügend familiengeschichtliche Bruchstücke finden, um wesentliche Züge der Familiengeschichte zu erschließen.

 

  • Veränderungen in Familienstruktur und Namensrecht: Zwar hat sich die klassische Form der Kernfamilie (Ehepaar mit leiblichen Kindern) als stabiler erwiesen als befürchtet, aber immerhin 20-25% aller Kinder wachsen nicht bis zur Volljährigkeit bei ihren leiblichen Eltern auf. Jede 5. Familie ist eine Stief- bzw. Patchworkfamilie (Kinder mit unterschiedlichen Eltern in einer Familie). Wir wissen, daß auf Grund der hohen Sterblichkeit in der Vergangenheit das gleiche Phänomen häufig war, wenn auch in einem qualitativ anderen Kontext. Es ist aber anzunehmen, daß sich die Situation zunehmend in dieser Richtung verstärkt. So wird davon ausgegangen, daß beispielsweise in den USA in den nächsten 7 Jahren diese Familienform häufiger sein wird als die klassische Kernfamilie. Nun ist dies keine grundsätzlich neue Situation; die hohe Erwachsenensterblichkeit in vergangenen Jahrhunderten hat zu einem ähnlichen Bild geführt. Dennoch kompliziert die Veränderung der klassischen Familienstruktur durch andere Partnerschaftsformen die Situation, und durch das modernen Bedingungen angepaßte Namensrecht ist die traditionelle patrilineare Weitergabe des Familiennamens nicht mehr selbstverständlich.

 

  • Die deutsche Genealogie wird sich vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der damit wohl unvermeidlichen starken Zuwanderung von außen schrittweise in eine Genealogie in Deutschland verwandeln. Immigration hat sich in der genealogischen Forschung immer niedergeschlagen, erinnert sei an Gruppen wie Hugenotten und Waldenser, aber der Trend wird sich verstärken. Das muß der Familienforschung nicht abträglich sein. Es ist sicher kein Zufall, daß in einem Land mit multiethnischer Herkunft der Bevölkerung wie den USA die Frage nach der eigenen Herkunft eine immer größere Rolle zu spielen scheint. Eine EDV-Firma hat kürzlich für ihr Genealogieprogramm damit geworben, daß in den USA die Ahnenforschung an zweiter Stelle der beliebtesten Aktivitäten im Internet stehe und das drittbeliebteste Hobby der US-Amerikaner sei. Aber die Integration von Menschen aus Kulturkreisen mit völlig anderen, häufig mündlichen Überlieferungstraditionen kann die Formen der deutschen Familiengeschichtsforschung nicht unberührt lassen.

 

Dies alles macht Genealogie nicht unbedingt schwieriger, sondern im Gegenteil vielleicht sogar bunter und interessanter, aber wir sind sicher gut beraten, uns inhaltlich und methodisch darauf einzustellen. Die Genealogie der Zukunft wird in viel stärkerem Maße beschreibend und weniger schematisch sein. Sie wird auch nicht mehr in allen Linien soweit zurückzuführen sein, wie wir das jetzt noch gewohnt sind. Aber ist eine gut dokumentierte, mit Lebenszeugnissen und Bildern ausgestattete Geschichte der letzten fünf oder sechs Generationen, also der Teil der Familiengeschichte, der uns wirklich geprägt hat, nicht wichtiger als lange Vorfahrenreihen, deren Überlieferung von eher theoretischem Interesse ist?
Die deutsche Genealogie dürfte zur Zeit von zweierlei profitieren:

  • In den letzten Jahrzehnten ist Alltagsgeschichte zu einem zunehmend wichtigen Thema der Geschichtsforschung geworden. Ich verweise hier auf das von mir in diesem Zusammenhang verschiedentlich angeführte Schlagwort von der „Geschichte von unten". Alltagsgeschichte, zumindest bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, ist aber vor allem auch Geschichte der Familie. In der einschlägigen Literatur scheint vorrangig Biographisches auf, und die Leistungen engagierter Genealogen werden allenfalls bei der Erschließung historischer Quellen zur Kenntnis genommen. Dennoch schiebt sich die Bedeutung des familiären Umfeldes unter dem Leitthema der Erforschung familiärer Netzwerke zunehmend in den Blickpunkt sozialgeschichtlicher Forschung.

 

  • Obwohl in der politischen Öffentlichkeit nach wie vor der Schwerpunkt auf dem Datenschutz liegt, vollzieht sich im Individuellen ein Wandel. Das Interesse an der eigenen Geschichte und an der Wahrung des eigenen Andenkens nimmt zu. Kürzlich berichtete die Berliner Germanistin Kerstin Rohnstock19 über „das zunehmende Interesse älterer Menschen, ihre Biografie verfassen zu lassen". Vor diesem Hintergrund ebenso interessant ist die Gründung des Deutschen Tagebucharchivs in Emmendingen bei Freiburg durch Frauke von Troschke. Die Diskussionen um den Datenschutz haben vergessen lassen, daß das Interesse vieler Menschen auch daraufgerichtet ist, nicht vergessen zu werden. Es lohnt sich sicher, darüber nachzudenken, ob es nicht ein mit dem Datenschutz konkurrierendes Recht auf Andenken gibt, zumindest als ethisches Postulat. Die Entwicklung hin zur Alltagsgeschichte hat auch wieder eine stärkere Hinwendung zur individuellen Geschichte zur Folge, territorial und familiär. Die etwa 20.000 organisierten und zum größten Teil in der DAGV vertretenen Genealogen in Deutschland sind dabei sozusagen nur die Spitze des Eisbergs. Genealogie ist vom Konzept her ein individuelles Hobby und sehr viel weiter verbreitet.

 

Datenschutz

Entscheidend für die Zukunft der Familiengeschichtsforschung in Deutschland ist der Zugang zu Informationsquellen und die Art der flächendeckenden Wahrung der Überlieferung. Hier stehen die Standesamtsregister im Mittelpunkt des Interesses der Genealogen. Sie sind die Quellen, die die genealogisch relevanten persönlichen Daten der deutschen Bevölkerung flächendeckend verzeichnen und die damit die Nachfolge der Kirchenbücher darstellen, der traditionell wichtigsten Quelle der Familienforschung. Hauptproblem ist derzeit der §61 PStG, der den Zugang zu den persönlichen Daten regelt und der eine Auskunft nur für die Person, auf die sich die Eintragung bezieht sowie für deren Vorfahren und Nachkommen zuläßt. Die komplizierte juristische Problematik ist von M. Aicher kürzlich eingehend dargestellt worden. Es ist seit längerem eine Novellierung des Personenstandsgesetzes geplant, in deren Rahmen auch die Einführung von Sperrfristen bei
Nachweis eines berechtigten Interesses vorgesehen wird. Das wäre ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand, jedoch blieben zahlreiche Fragen offen. Zahlreiche Probleme würden sich beispielsweise klären, wenn die Standesamtsregister nach dem Ablauf von Sperrfristen zu Archivgut erklärt und an die zuständigen Staatsarchive abgeliefert würden, wie es beispielsweise die polnische Archivgesetzgebung vorsieht22. Eine ad hoc-Kommission der DAGV hat sich bereits 1996/1997 mit der Problematik beschäftigt und eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die dem Bundesministerium des Inneren und den Innenministerien der Länder zugestellt wurde. Sie ist in inhaltlich unveränderter Form seinerzeit auch publiziert worden23. Leider ist die bereits für 1998 vorgesehene Novellierung des Personenstandsgesetzes immer wieder verschoben worden.
Angesichts der heutigen Bevölkerungsfluktuation reicht der Zugang zu den Personenstandsbüchern für die Familienrekonstruktion in vielen Fällen nicht aus, zumindest dann nicht, wenn - was im Rahmen der Novellierung der Personenstandsbücher ebenfalls diskutiert worden ist - die Familienbücher abgeschafft würden. Wichtig sind als weitere Quelle die Einwohnermelderegister, die in der bisherigen Diskussion kaum eine Rolle spielen. Die Problematik der Nutzung von Einwohnermeldedateien hat Wiltrud Fischer-Pache am Beispiel der Meldeunterlagen der Stadt Nürnberg eingehend dargestellt24. Der im Stadtarchiv Nürnberg verwahrte Teilbestand Einwohnerregister und -karteien umfaßt u.a. die Einwohnerregister 1809-1889 sowie die Einwohnerkartei 1930-1982 (einschließlich einer Ausländerkartei für die Jahre 1945-1982). Ab 1983 werden die Einwohnerdaten nur noch als EDV-Datei erfaßt. Analog zum Personenstandsgesetz gelten für die Benutzung der Einwohnermeldedateien nicht die Landesarchivgesetze, sondern die weitaus restriktiveren Bestimmungen der Landesmeldegesetze. Während das Bayerische Archiv für die Benutzung personenbezogenen Archivgutes eine Sperrfrist von 10 Jahren nach dem Tod (bzw. 90 Jahre nach der Geburt) vorsieht, legt das Bayerische Meldegesetz bezüglich der Einwohnermeldedateien für das Archiv ein generelles Nutzungs- und Verarbeitungsverbot von 55 Jahren vor. Ggf. kann eine Auskunftserteilung durch das Archiv in Amtshilfe für das Einwohnermeldeamt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung von personenbezogenem Archivgut erfüllt sind. Vor allem bei den seit 1983 geführten EDV-Dateien treten jedoch bereits vor der Endarchivierung Datenverluste ein, da ein Teil der Daten unmittelbar nach Tod bzw. Wegzug eines Einwohners zu löschen ist.
Damit sind wir bei einem Problem der zukünftigen genealogischen Forschung, das in seiner Relevanz bisher kaum beachtet worden ist. Die Gefahr, daß ein rigoroser Datenschutz forschungswürdige Bestände gar nicht entstehen läßt, könnte die Familienforschung sehr schnell auf die innerfamiliäre Überlieferung beschränken und bei deren Fehlen eine Familienrekonstruktion unmöglich machen. Schon heute stehen uns Quellen nicht zur Verfügung, die in anderen Ländern selbstverständlich in genealogische Forschungen einbezogen werden. Studenten der Marburger Archivschule sprachen in einer Internetzeitung - mit ein wenig erstauntem Unterton - davon, daß Genealogie in Großbritannien geradezu Volkssport sei. Die Volkszählungsakten, die dort nach einer Sperrfrist von 100 Jahren für die Forschung freigegeben werden, werden im Personenstandsarchiv in Kew täglich von mehreren hundert Benutzern - meist Genealogen - für Forschungen eingesehen.
Die Diskussion um den Datenschutz hat in den Hintergrund gedrängt, daß es auch ein legitimes Recht auf Wahrung des Andenkens gibt. Das ist zwar nicht durch das Bundesverfassungsgericht gesichert, aber der Wunsch zieht sich seit Jahrtausenden - und nicht erst seit dem Bau der Pyramiden - durch die Geschichte der Menschheit. In der Geschichtswissenschaft wird zunehmend der Begriff der Erinnerungskultur verwendet. So gibt es inzwischen Untersuchungen zur adligen und bürgerlichen Erinnerungskultur der frühen Neuzeit, die sich in dieser Zeit vorwiegend in Grabsteinen, in der Renaissance- und Barockzeit auch in aufwendigen Epithaphien und nicht zuletzt in einer Kultur der Leichenpredigten manifestierten. Die Formen haben sich geändert, der Wunsch ist weithin geblieben. Mehr als anderes erhält die Genealogie das Andenken vergangener Generationen unabhängig von der sozialen Zugehörigkeit. Es ist sicher nicht verfehlt, wenn wir uns als Teil, vielleicht sogar als wesentlicher Teil einer demokratischen Erinnerungskultur verstehen.
Die Auseinandersetzungen um den Datenschutz zwingen uns - was ich eher als positiven Aspekt sehen würde - eine Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Privatheit und Öffentlichkeit auf, an der wir uns auch öffentlich beteiligen müssen. Es wird zunehmend eine gegenläufige Tendenz von familiengeschichtlichem Interesse und Datenschutz in Deutschland (und in einigen anderen europäischen Ländern) deutlich. Essentiell für die Familienforschung ist, dass Massendaten verfügbar bleiben, die die retrospektive Aufklärung von familiären Zusammenhängen ermöglichen.
Diese Diskussion zwingt uns auch zum Nachdenken über die Zielrichtung künftiger genealogischer Vereinsarbeit: Soll der Schwerpunkt auf dem Zugang zu gesammelten Daten oder auf einer prospektiven Arbeit liegen? Aufweiche Quellen kann sich Genealogie zukünftig stützen bzw. welche Daten sollten wir als Genealogen in eigener Verantwortung und Regie erfassen. Wichtige biographische Daten lassen sich den öffentlich zugänglichen Adressbüchern entnehmen. In den Zeitungen des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts sind häufig alle Aufgebote und Sterbefälle einer Stadt veröffentlicht. Sollten wir anstreben, in Datenbanken diese Informationen aufzuarbeiten und ggf. auch prospektiv die heute veröffentlichten Geburts- und Todesanzeigen zu sammeln? In den heutigen Anzeigen sind häufig die Geburtsorte nicht enthalten. Das ist sicher ein Nachteil, andererseits haben Geburts-, Sterbe- und Heiratsort in einer Zeit, in der Geburt und Sterben häufig in einer Klinik erfolgt und oft auch nicht mehr am Wohnort geheiratet wird, nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher.

 

Dieser Aufsatz wurde in voller Länge abgedruckt in GENEALOGIE, 51. Jahrgang, Heft 7-8 (Juli-August), Neustadt a. d. Aisch 2002, S. 193-208.

19         Der Spiegel 17/2001, S. 79.

21         Aicher, Manuel: Das Verhältnis von Genealogie und Datenschutz nach deutschem Recht. Archiv für Familiengeschichtsforschung 5 (2001), S. 183-222.

22         Brzözka, Thomas: Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen 1898-1945. Frankfurt am Main - Berlin 2000.

23         Metzke, Hermann: Genealogie und Personenstandsunterlagen. Der Herold, Vierteljahrsschrift für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften 15 (1997), S. 89-93.

24         Fischer-Pache, Wiltrud: Personenforschung im Stadtarchiv Nürnberg. In: Personenforschung in Archiven in rechtlicher und genealogischer Sicht. 5. Sächsischer Archivtag/4. sächsisch-bayerisches Archivarstreffen, 10. bis 12. Mai 1996 in Leipzig. Dresden-München-Chemnitz 1997.