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Die Situation der deutschen Genealogie am Beginn des
21. Jahrhunderts
Genealogie im 21. Jahrhundert kann
nicht lediglich die Fortsetzung der Familiengeschichtsforschung des
19. Jahrhunderts mit anderen Mitteln sein. Es ist wichtig,
Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, die möglicherweise zu einer
grundsätzlichen Veränderung der Genealogie in Deutschland führen
könnten. Vor allem drei Aspekte sind relevant:
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Die auf einer
gesicherten Quellenlage beruhende Forschungssituation in
Deutschland vor dem zweiten Weltkrieg, die die Aufstellung
weitgehend lückenloser Stammbäume und Vorfahrenlisten
ermöglichte, gehört in mehreren Aspekten der Vergangenheit
an. Die Quellenverluste durch den zweiten Weltkrieg, vor allem in
den ehemaligen deutschen Ostgebieten, betreffen vornehmlich das
19. und die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, während die
älteren Quellen oft verfilmt oder sichergestellt worden sind. In
diesen Fällen wird es häufig nicht mehr möglich sein, sichere
Stammlinien aufzustellen, obwohl sich genügend
familiengeschichtliche Bruchstücke finden, um wesentliche Züge
der Familiengeschichte zu erschließen.
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Veränderungen in
Familienstruktur und Namensrecht: Zwar hat sich die klassische
Form der Kernfamilie (Ehepaar mit leiblichen Kindern) als
stabiler erwiesen als befürchtet, aber immerhin 20-25% aller
Kinder wachsen nicht bis zur Volljährigkeit bei ihren leiblichen
Eltern auf. Jede 5. Familie ist eine Stief- bzw.
Patchworkfamilie (Kinder mit unterschiedlichen Eltern in einer
Familie). Wir wissen, daß auf Grund der hohen Sterblichkeit in
der Vergangenheit das gleiche Phänomen häufig war, wenn auch in
einem qualitativ anderen Kontext. Es ist aber anzunehmen, daß
sich die Situation zunehmend in dieser Richtung verstärkt. So
wird davon ausgegangen, daß beispielsweise in den USA in den
nächsten 7 Jahren diese Familienform häufiger sein wird als die
klassische Kernfamilie. Nun ist dies keine grundsätzlich neue
Situation; die hohe Erwachsenensterblichkeit in vergangenen
Jahrhunderten hat zu einem ähnlichen Bild geführt. Dennoch
kompliziert die Veränderung der klassischen Familienstruktur
durch andere Partnerschaftsformen die Situation, und durch das
modernen Bedingungen angepaßte Namensrecht ist die traditionelle
patrilineare Weitergabe des Familiennamens nicht mehr
selbstverständlich.
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Die deutsche
Genealogie wird sich vor dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung und der damit wohl unvermeidlichen starken
Zuwanderung von außen schrittweise in eine Genealogie in
Deutschland verwandeln. Immigration hat sich in der
genealogischen Forschung immer niedergeschlagen, erinnert sei an
Gruppen wie Hugenotten und Waldenser, aber der Trend wird sich
verstärken. Das muß der Familienforschung nicht abträglich sein.
Es ist sicher kein Zufall, daß in einem Land mit multiethnischer
Herkunft der Bevölkerung wie den USA die Frage nach der eigenen
Herkunft eine immer größere Rolle zu spielen scheint. Eine
EDV-Firma hat kürzlich für ihr Genealogieprogramm damit
geworben, daß in den USA die Ahnenforschung an zweiter Stelle
der beliebtesten Aktivitäten im Internet stehe und das
drittbeliebteste Hobby der US-Amerikaner sei. Aber die
Integration von Menschen aus Kulturkreisen mit völlig anderen,
häufig mündlichen Überlieferungstraditionen kann die Formen der
deutschen Familiengeschichtsforschung nicht unberührt lassen.
Dies alles macht Genealogie nicht
unbedingt schwieriger, sondern im Gegenteil vielleicht sogar bunter
und interessanter, aber wir sind sicher gut beraten, uns inhaltlich
und methodisch darauf einzustellen. Die Genealogie der Zukunft wird
in viel stärkerem Maße beschreibend und weniger schematisch sein.
Sie wird auch nicht mehr in allen Linien soweit zurückzuführen sein,
wie wir das jetzt noch gewohnt sind. Aber ist eine gut
dokumentierte, mit Lebenszeugnissen und Bildern ausgestattete
Geschichte der letzten fünf oder sechs Generationen, also der Teil
der Familiengeschichte, der uns wirklich geprägt hat, nicht
wichtiger als lange Vorfahrenreihen, deren Überlieferung von eher
theoretischem Interesse ist?
Die deutsche Genealogie dürfte zur Zeit von zweierlei profitieren:
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In den letzten
Jahrzehnten ist Alltagsgeschichte zu einem zunehmend wichtigen
Thema der Geschichtsforschung geworden. Ich verweise hier auf
das von mir in diesem Zusammenhang verschiedentlich angeführte
Schlagwort von der „Geschichte von unten". Alltagsgeschichte,
zumindest bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, ist aber vor
allem auch Geschichte der Familie. In der einschlägigen
Literatur scheint vorrangig Biographisches auf, und die
Leistungen engagierter Genealogen werden allenfalls bei der
Erschließung historischer Quellen zur Kenntnis genommen. Dennoch
schiebt sich die Bedeutung des familiären Umfeldes unter dem
Leitthema der Erforschung familiärer Netzwerke zunehmend in den
Blickpunkt sozialgeschichtlicher Forschung.
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Obwohl in der
politischen Öffentlichkeit nach wie vor der Schwerpunkt auf dem
Datenschutz liegt, vollzieht sich im Individuellen ein Wandel.
Das Interesse an der eigenen Geschichte und an der Wahrung des
eigenen Andenkens nimmt zu. Kürzlich berichtete die Berliner
Germanistin Kerstin Rohnstock19 über „das zunehmende Interesse
älterer Menschen, ihre Biografie verfassen zu lassen". Vor
diesem Hintergrund ebenso interessant ist die Gründung des
Deutschen Tagebucharchivs in Emmendingen bei Freiburg durch
Frauke von Troschke. Die Diskussionen um den Datenschutz haben
vergessen lassen, daß das Interesse vieler Menschen auch
daraufgerichtet ist, nicht vergessen zu werden. Es lohnt sich
sicher, darüber nachzudenken, ob es nicht ein mit dem
Datenschutz konkurrierendes Recht auf Andenken gibt, zumindest
als ethisches Postulat. Die Entwicklung hin zur
Alltagsgeschichte hat auch wieder eine stärkere Hinwendung zur
individuellen Geschichte zur Folge, territorial und familiär.
Die etwa 20.000 organisierten und zum größten Teil in der DAGV
vertretenen Genealogen in Deutschland sind dabei sozusagen nur
die Spitze des Eisbergs. Genealogie ist vom Konzept her ein
individuelles Hobby und sehr viel weiter verbreitet.
Datenschutz
Entscheidend für die Zukunft der
Familiengeschichtsforschung in Deutschland ist der Zugang zu
Informationsquellen und die Art der flächendeckenden Wahrung der
Überlieferung. Hier stehen die Standesamtsregister im Mittelpunkt
des Interesses der Genealogen. Sie sind die Quellen, die die
genealogisch relevanten persönlichen Daten der deutschen Bevölkerung
flächendeckend verzeichnen und die damit die Nachfolge der
Kirchenbücher darstellen, der traditionell wichtigsten Quelle der
Familienforschung. Hauptproblem ist derzeit der §61 PStG, der den
Zugang zu den persönlichen Daten regelt und der eine Auskunft nur
für die Person, auf die sich die Eintragung bezieht sowie für deren
Vorfahren und Nachkommen zuläßt. Die komplizierte juristische
Problematik ist von M. Aicher kürzlich eingehend dargestellt worden.
Es ist seit längerem eine Novellierung des Personenstandsgesetzes
geplant, in deren Rahmen auch die Einführung von Sperrfristen bei
Nachweis eines berechtigten Interesses vorgesehen wird. Das wäre ein
Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand,
jedoch blieben
zahlreiche Fragen offen. Zahlreiche Probleme würden sich
beispielsweise klären, wenn die Standesamtsregister nach dem Ablauf
von Sperrfristen zu Archivgut erklärt und an die zuständigen
Staatsarchive abgeliefert würden, wie es beispielsweise die
polnische Archivgesetzgebung vorsieht22. Eine ad
hoc-Kommission der DAGV hat sich bereits 1996/1997 mit der
Problematik beschäftigt und eine umfangreiche Stellungnahme
erarbeitet, die dem Bundesministerium des Inneren und den
Innenministerien der Länder zugestellt wurde. Sie ist in inhaltlich
unveränderter Form seinerzeit auch publiziert worden23.
Leider ist die bereits für 1998 vorgesehene Novellierung des
Personenstandsgesetzes immer wieder verschoben worden.
Angesichts der heutigen Bevölkerungsfluktuation reicht der Zugang zu
den Personenstandsbüchern für die Familienrekonstruktion in vielen
Fällen nicht aus, zumindest dann nicht, wenn - was im Rahmen der
Novellierung der Personenstandsbücher ebenfalls diskutiert worden
ist - die Familienbücher abgeschafft würden. Wichtig sind als
weitere Quelle die Einwohnermelderegister, die in der bisherigen
Diskussion kaum eine Rolle spielen. Die Problematik der Nutzung von
Einwohnermeldedateien hat Wiltrud Fischer-Pache am Beispiel der
Meldeunterlagen der Stadt Nürnberg eingehend dargestellt24.
Der im Stadtarchiv Nürnberg verwahrte Teilbestand Einwohnerregister
und -karteien umfaßt u.a. die Einwohnerregister 1809-1889 sowie die
Einwohnerkartei 1930-1982 (einschließlich einer Ausländerkartei für
die Jahre 1945-1982). Ab 1983 werden die Einwohnerdaten nur noch als
EDV-Datei erfaßt. Analog zum Personenstandsgesetz gelten für die
Benutzung der Einwohnermeldedateien nicht die Landesarchivgesetze,
sondern die weitaus restriktiveren Bestimmungen der
Landesmeldegesetze. Während das Bayerische Archiv für die Benutzung
personenbezogenen Archivgutes eine Sperrfrist von 10 Jahren nach dem
Tod (bzw. 90 Jahre nach der Geburt) vorsieht, legt das Bayerische
Meldegesetz bezüglich der Einwohnermeldedateien für das Archiv ein
generelles Nutzungs- und Verarbeitungsverbot von 55 Jahren vor. Ggf.
kann eine Auskunftserteilung durch das Archiv in Amtshilfe für das
Einwohnermeldeamt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die
Benutzung von personenbezogenem Archivgut erfüllt sind. Vor allem
bei den seit 1983 geführten EDV-Dateien treten jedoch bereits vor
der Endarchivierung Datenverluste ein, da ein Teil der Daten
unmittelbar nach Tod bzw. Wegzug eines Einwohners zu löschen ist.
Damit sind wir bei einem Problem der zukünftigen genealogischen
Forschung, das in seiner Relevanz bisher kaum beachtet worden ist.
Die Gefahr, daß ein rigoroser Datenschutz forschungswürdige Bestände
gar nicht entstehen läßt, könnte die Familienforschung sehr schnell
auf die innerfamiliäre Überlieferung beschränken und bei deren
Fehlen eine Familienrekonstruktion unmöglich machen. Schon heute
stehen uns Quellen nicht zur Verfügung, die in anderen Ländern
selbstverständlich in genealogische Forschungen einbezogen werden.
Studenten der Marburger Archivschule sprachen in einer
Internetzeitung - mit ein wenig erstauntem Unterton - davon, daß
Genealogie in Großbritannien geradezu Volkssport sei. Die
Volkszählungsakten, die dort nach einer Sperrfrist von 100 Jahren
für die Forschung freigegeben werden, werden im Personenstandsarchiv
in Kew täglich von mehreren hundert Benutzern - meist Genealogen -
für Forschungen eingesehen.
Die Diskussion um den Datenschutz hat in den Hintergrund gedrängt,
daß es auch ein legitimes Recht auf Wahrung des Andenkens gibt. Das
ist zwar nicht durch das Bundesverfassungsgericht gesichert, aber
der Wunsch zieht sich seit Jahrtausenden - und nicht erst seit dem
Bau der Pyramiden - durch die Geschichte der Menschheit. In der
Geschichtswissenschaft wird zunehmend der Begriff der
Erinnerungskultur verwendet. So gibt es inzwischen Untersuchungen
zur adligen und bürgerlichen Erinnerungskultur der frühen Neuzeit,
die sich in dieser Zeit vorwiegend in Grabsteinen, in der
Renaissance- und Barockzeit auch in aufwendigen Epithaphien und
nicht zuletzt in einer Kultur der Leichenpredigten manifestierten.
Die Formen haben sich geändert, der Wunsch ist weithin geblieben.
Mehr als anderes erhält die Genealogie das Andenken vergangener
Generationen unabhängig von der sozialen Zugehörigkeit. Es ist
sicher nicht verfehlt, wenn wir uns als Teil, vielleicht sogar als
wesentlicher Teil einer demokratischen Erinnerungskultur verstehen.
Die Auseinandersetzungen um den Datenschutz zwingen uns - was ich
eher als positiven Aspekt sehen würde - eine Diskussion über das
Spannungsfeld zwischen Privatheit und Öffentlichkeit auf, an der wir
uns auch öffentlich beteiligen müssen. Es wird zunehmend eine
gegenläufige Tendenz von familiengeschichtlichem Interesse und
Datenschutz in Deutschland (und in einigen anderen europäischen
Ländern) deutlich. Essentiell für die Familienforschung ist, dass
Massendaten verfügbar bleiben, die die retrospektive Aufklärung von
familiären Zusammenhängen ermöglichen.
Diese Diskussion zwingt uns auch zum Nachdenken über die
Zielrichtung künftiger genealogischer Vereinsarbeit: Soll der
Schwerpunkt auf dem Zugang zu gesammelten Daten oder auf einer
prospektiven Arbeit liegen? Aufweiche Quellen kann sich Genealogie
zukünftig stützen bzw. welche Daten sollten wir als Genealogen in
eigener Verantwortung und Regie erfassen. Wichtige biographische
Daten lassen sich den öffentlich zugänglichen Adressbüchern
entnehmen. In den Zeitungen des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts
sind häufig alle Aufgebote und Sterbefälle einer Stadt
veröffentlicht. Sollten wir anstreben, in Datenbanken diese
Informationen aufzuarbeiten und ggf. auch prospektiv die heute
veröffentlichten Geburts- und Todesanzeigen zu sammeln? In den
heutigen Anzeigen sind häufig die Geburtsorte nicht enthalten. Das
ist sicher ein Nachteil, andererseits haben Geburts-, Sterbe- und
Heiratsort in einer Zeit, in der Geburt und Sterben häufig in einer
Klinik erfolgt und oft auch nicht mehr am Wohnort geheiratet wird,
nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher.
Dieser Aufsatz wurde in
voller Länge abgedruckt in GENEALOGIE, 51. Jahrgang, Heft 7-8
(Juli-August), Neustadt a. d. Aisch 2002, S. 193-208.
19
Der Spiegel 17/2001, S.
79.
21
Aicher, Manuel: Das
Verhältnis von Genealogie und Datenschutz nach deutschem Recht.
Archiv für Familiengeschichtsforschung 5 (2001), S. 183-222.
22
Brzözka, Thomas:
Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von
Deutschen in Polen 1898-1945. Frankfurt am Main - Berlin 2000.
23
Metzke, Hermann:
Genealogie und Personenstandsunterlagen. Der Herold,
Vierteljahrsschrift für Heraldik, Genealogie und verwandte
Wissenschaften 15 (1997), S. 89-93.
24
Fischer-Pache, Wiltrud:
Personenforschung im Stadtarchiv Nürnberg. In: Personenforschung in
Archiven in rechtlicher und genealogischer Sicht. 5. Sächsischer
Archivtag/4. sächsisch-bayerisches Archivarstreffen, 10. bis 12. Mai
1996 in Leipzig. Dresden-München-Chemnitz 1997.
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